Neubau: Diese Vorschriften gelten 2024

Mit Blick auf den Klimawandel wird die Welt aufgefordert zukunftsweisender zu Denken und vor allem zu Handeln. Das betrifft so ziemlich alle Bereiche wie Politik, Wirtschaft, Soziales. Auch die Baubranche muss umschwenken. Aus diesem Grund ändert sich 2024 nochmal einiges in puncto Neubau. Neue Vorschriften, Förderungen, Änderungen oder Aussetzungen, worauf Sie bei Ihrem nächsten Bauprojekt achten müssen, erfahren Sie von uns.

Klimafreundliches Heizen in Neubauten

Solarpaneele auf einem Hausdach.

Ein großes Thema wird die Wärmeerzeugung sein. Klimafreundliches Heizen wird vom Bund vorgeschrieben, und mitunter gefördert. Damit sollen die fossilen Energieträger nach und nach verschwinden und die CO2-Emissionen verbessert werden. Denn die Heizung ist mitunter verantwortlich für die hohen CO2-Belastungen. Dazu wurde das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet und wartet ab 2024 im Neubau mit neuen Vorschriften auf. Im Fokus der überarbeiteten Version liegt das klimafreundliche Heizen. Wer 2024 bauen möchte, der muss seine Heizung mit erneuerbaren Energien betreiben, und das zu mindestens 65 Prozent. Öl- und Gasheizungen werden also weitestgehend abgeschafft. Eingebaut werden dürfen diese noch in Bestandsgebäuden oder bei Neubauten in Baulücken, und das bis 2026 beziehungsweise 2028. 2045 soll dann endgültig Schluss sein mit den fossilen Brennstoffen. Stattdessen wird klimafreundliches Heizen mit Nah- oder Fernwärme, durch eine Wärmepumpe, Stromdirektheizung oder Solarthermie-Anlage zur Pflicht.

Zudem müssen Hausbauer darauf achten, dass ihr Neubau mindestens dem Effizienzhaus 55-Standard entspricht. Obwohl das GEG den Standard eines Effizienzhauses 40 zunächst ausgesetzt hat, sollten sich künftige Neubaubesitzer überlegen, welchen Standard sie umsetzen. Denn eine Förderung für den Neubau nach Effizienzhaus 55-Standard ist bisher nicht möglich. Experten raten, einen höheren Energiestandard zu wählen, denn die Vorgaben können sich in kurzer Zeit ändern. Mit einem KfW-40-Neubau erhalten Sie sowohl eine Förderung, sparen dementsprechend auf lange Sicht Kosten sowie Energie ein und können den Wiederverlaufswert Ihres Neubaus gleichermaßen steigern.

Neuerungen für Hausbauer und -besitzer

Dachstuhldämmung.

Das klimafreundliche Heizen bestimmt die neue Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Doch auch andere Änderungen müssen Hausbauer sowie -besitzer dieses Jahr beachten. Die angedachte Solarpflicht hat sich beispielsweise nicht durchgesetzt, zumindest nicht für Wohngebäude. Gewerbe und Industriebauten sind von dieser Pflicht hingegen bereits in einigen Bundesländern betroffen. Weitere gute Nachrichten beziehen sich auf die Förderung für den Neubau. Durch die Anhebung der Einkommensgrenze für das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“, können Familien einen Kredit zu niedrigeren Zinsen erhalten, wenn sie eine Förderung erhalten. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der Energiestandard KfW 40 eingehalten wird.

Auf Hausbesitzer kommen ebenfalls neue Verordnungen und Pflichten zu, die mit dem Gebäudeenergiegesetz einhergehen. Die Neuerungen beziehen sich auf:

  • Wärmepumpen sowie Heizungsanlagen, die zu einer regelmäßigen fachmännischen Überprüfung verpflichtet werden
  • Durchführen von Optimierungsmaßnahmen
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen
  • Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung nach 30 Jahren Betriebszeit oder wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
  • Dämmung von Geschossdecken, Rohrleitungen sowie Rohren von Lüftungs- und Klimaanlagen

Mitunter können diese neuen Verpflichtungen zu Sanierungsmaßnahmen für Hausbesitzer führen. Werden diese neuen Vorschriften nicht eingehalten, drohen hohe Bußgelder.

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