Photovoltaik 2023: Das ändert sich

Das Gesetz zur Photovoltaik Einspeisevergütung wird 2023 nochmal deutlich verbraucherfreundlicher. Die Änderungen widmen sich, wie der Name bereits verrät, der Einspeisung des Stroms ins öffentliche Stromnetz, Steuererleichterungen, den Anforderungen an Photovoltaikanlagen und vielem mehr. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, was sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 geändert hat.

Förderung für mehr Solarstromversorgung

Pinkes Einfamilienhaus in ruhiger Lage mit PV-Anlagen auf dem Dach

Der Bund möchte mit Photovoltaik 2023 noch mehr Strom gewinnen. Während die privaten Anlagen früher nur 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz einbinden durften, fällt diese Grenze für neue Solaranlagen (bis 25 kWp) nun komplett. Wenn Sie diese in Betrieb nehmen möchten, genügt die Anwesenheit eines Elektroinstallateurs, also können Sie auf einen Netzbetreiber verzichten. Außerdem fördern Bund, Länder und Gemeinden nun auch Solaranlagen, die nicht auf dem Hausdach aufgestellt, sondern beispielsweise direkt auf dem Grundstück oder dem Dach der Garage installiert werden. Allerdings ist hierfür ein Nachweis erforderlich, dass Ihr Hausdach für die Installation ungeeignet ist. Weitere mögliche Flächen jenseits des Privathaushalts sind landwirtschaftliche Flächen, Moorböden und über Parkplätzen.

Ebenfalls interessant: Photovoltaik wird seit Anfang 2023 zu großen Teilen von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Während die Regelung früher nur für Anlagen mit bis zu 10 kWp galt, wurde diese Grenze auf 30 kWp angehoben. Da diese Grenze ohnehin von fast allen privaten Haushalten unterschritten wird, können sich sehr viele Menschen daran erfreuen.

Höhere Vergütung und Flexi-Modell

Moderner Drehstromzähler unter einem Sicherungskasten

Naheliegend war es, dass sich das EEG 2023 auch den Einspeisevergütungssätzen widmet, also wenn Sie Ihren erzeugten Strom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen. Kurz gesagt, gibt es nun höhere Vergütungssätze für alle Anlagen, die seit dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind. Bis 2024 sollen die höheren Werte gelten, ehe sie halbjährlich um ein Prozent sinken.

Neue Regelungen für Photovoltaik betreffen 2023 auch den Wechsel von der Volleinspeisung zur Teileinspeisung und wieder zurück. Je nach eigenem Strombedarf kann zeitweise eine Volleinspeisung wirtschaftlicher sein, während mit Blick auf hohe Gas- und Ölpreise in Krisenzeiten eher eine Teileinspeisung bevorzugt wird. Deshalb dürfen Betreibende ihr Modell nun jedes Jahr wechseln. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn Sie zwei Photovoltaikanlagen bauen lassen. Innerhalb von zwölf Monaten ist es Ihnen nun erlaubt eine Anlage zur Volleinspeisung zu installieren und anschließend eine zweite Anlage zur Teileinspeisung anzumelden. Vor dem Jahreswechsel war dafür eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen.

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