Architektenleistungen: Leistungsphasen

Die Architektenleistungen werden in Leistungsphasen gegliedert, sodass insgesamt neun einzelne Aufgabenbereiche für den Architekten entstehen. Diese werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet, sodass die Architektenleistungen und ihre Leistungsphasen gesetzlich prozentual aufgeteilt werden. Im Falle eines Gebäudes, das der Architekt betreut, werden beispielsweise für die Grundlagenermittlung exakt zwei Prozent des Gesamthonorars berechnet. Bei Freianlangen oder einer Tragwerksplanung sind für die Grundlagenplanung drei Prozent vorgesehen.

Architektenleistungen und Leistungsphasen – von der Grundlage zur Genehmigung

Mit zwei bis drei Prozent wird bei den Architektenleistungen die Leistungsphase der Grundlagenermittlung vergütet. Bei der Planung Ihrer Sanierung schätzt der Architekt hier die Voraussetzungen ab und ermittelt die Größe und den Zuschnitt der Aufgabe. Die Vorplanung ist die nächste Architektenleistung. Diese Leistungsphase wird mit sieben bis 20 Prozent honoriert. Hier wird anhand von Skizzen und Erläuterungen ein Planungskonzept erstellt und erste Aufgaben abgestimmt. Außerdem wird in der Regel eine erste Kostenschätzung für das Projekt abgegeben, wofür das Wissen aus der Grundlagenermittlung herangezogen wird.

Bei der Entwurfsplanung erstellt der Architekt in enger Abstimmung mit Ihnen eine zeichnerische Darstellung des geplanten Objekts. Die Ergebnisse stellt der Architekt unter anderem Bauunternehmen für die weitere Planung bereit, damit ein Leistungsbild der Beteiligten entsteht. Außerdem wird die Genehmigungsfähigkeit verhandelt. Mit 15 bis 25 Prozent ist dies eine der kostenintensivsten Phasen. Nach diesen Architektenleistungen folgt die Leistungsphase der Genehmigungsplanung. Für die erwünschte Genehmigung werden alle bisherigen Leistungen zu einem Bauantrag zusammengefasst, um eine Baugenehmigung beispielsweise für die Sanierung von Ihrem Haus zu erhalten. Hier sind vergleichsweise niedrige zwei acht Prozent des Gesamthonorars eingeplant.

Architektenleistungen – diese Leistungsphasen führen
zum fertigen Haus

Als Ausführungsplanung wird die Architektenleistung beziehungsweise Leistungsphase genannt, in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Austausch mit Fachleuten, Sachverständigen und Produktherstellern für die Realisierung des Bauvorhabens überarbeitet werden. So werden beispielsweise die einzelnen Baustoffe benannt, die genutzt werden. Aufgrund des hohen Aufwands wird diese Leistungsphase mit 15 bis 40 Prozent vergütet. Nach der Ausführungsplanung folgt die Vorbereitung der Vergabe. Als Teil der Architektenleistungen wird in dieser Leistungsphase ein Vergabeterminplan aufgestellt, Leistungsverzeichnisse der Fachkräfte angelegt und eine Kostenkontrolle durchgeführt, was etwa zwei bis zehn Prozent des Honorars in Anspruch nimmt.

Bei der anschließenden Mitwirkung der Vergabe hilft der Architekt dabei, wirtschaftliche Angebote für die einzelnen Arbeiten einzuholen und die Vergabe entsprechend zu koordinieren. Mit drei bis fünf Prozent stellt dies eine der geringsten Honoraranteile dar. Einen höheren Anteil nimmt die anschließende Objektüberwachung ein, welche mit 15 bis 35 Prozent beziffert wird. Hier überwacht der Architekt die Ausführung des Projekts anhand aller zuvor festgelegten Beschreibungen, Pläne und Genehmigungen. Als abschließende Architektenleistungen und Leistungsphase gilt die Objektbetreuung (ein bis zwei Prozent). Innerhalb der Verjährungsfristen stellt der Architekt hier die einwandfreie Nutzung des Objekts fest, damit Sie sorgenfrei darin wohnen können.

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